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   Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2003 - C-495/01   

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https://dejure.org/2003,41815
Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2003 - C-495/01 (https://dejure.org/2003,41815)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.11.2003 - C-495/01 (https://dejure.org/2003,41815)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. November 2003 - C-495/01 (https://dejure.org/2003,41815)
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 13.06.2018 - XI R 5/17

    EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht bei Subventionen

    Alle anderen Subventionen werden nicht davon erfasst und "unterliegen als solche nach Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a nicht der Mehrwertsteuer" (vergleiche Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed vom 27. November 2003 C-381/01, C-495/01, C-144/02 und C-463/02, EU:C:2003:642, Rz 46).

    Zu unionsrechtlichen Zweifeln gibt aus Sicht des Senats Anlass, dass der EuGH durch die Urteile vom 15. Juli 2004 Kommission/Italien C-381/01 (EU:C:2004:441, BFH/NV 2004, Beilage 4, 367), Kommission/Finnland C-495/01 (EU:C:2004:442), Kommission/Deutschland (EU:C:2004:444, UR 2004, 625) und Kommission/Schweden C-463/02 (EU:C:2004:455) entschieden hat, dass Beihilfen für Trockenfutter, die aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 603/95 des Rates vom 21. Februar 1995 über die gemeinsame Marktorganisation für Trockenfutter gezahlt werden, keine "unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängende Subventionen" sind.

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